KOSTENÜBERNAHME
Alles gut geregelt
Ihre Krankenkasse – gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt bzw. für Ihre Anschlussrehabilitation. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon).
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin für stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen. Von privaten Krankenversicherungen ist die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause. Die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen ist für die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) zugelassen.
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Lars Becker
Telefon + 49 (0) 3928 718-0
l a r s . b e c k e r @ w z - k l i n i k e n . d e
Carola Haberkorn
Telefon + 49 (0) 3928 718-0
c a r o l a . h a b e r k o r n @ w z - k l i n i k e n . d e
Silvana Polczyk
Telefon +49 (0) 3928 718-0
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Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
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Die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin für stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen. Von privaten Krankenversicherungen ist die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause. Die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen ist für die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) zugelassen.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Für Fragen zu Ihrer Kostenübernahme bzw. zum Widerspruchsverfahren
Lars Becker
Telefon + 49 (0) 3928 718-0
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